- Lohnt
ein Wechsel?
Seit der letzten Reform der gesetzlichen
Krankenversicherung können die Versicherten ihre Krankenkasse frei
wählen. Arbeiter müssen nicht mehr nur in der AOK sein, die
Techniker Krankenkasse muß jetzt "Nicht-Techniker"aufnehmen.
Bei den Innungskrankenkassen (für Handwerker) gibt es eine Einschränkung:
Nur wenn sie sich der Allgemeinheit öffnet, kann man sich auch
versichern. Nicht alle BKKs sind bundesweit offen.
- Fristen für
eine Kündigung
Pflichtmitglieder: Die Kündigung muß
bis 30.09. bei der bisherigen Krankenkasse eingehen.
Freiwillige Mitglieder: Kündigungsfrist
von 2 Monaten zum Ende des Monats.
Ausnahmen: Arbeitgeberwechsel,
Arbeitslosigkeit und Ruhestand berechtigen zur sofortigen Kündigung.
- Beiträge
Wer bisher einer Kasse mit hohem Beiträgen
angehört, kann monatlich sparen. Ich denke, die Beiträge
werden sich über kurz oder lang angleichen.
- Leistungen
98 % der Leistungen sind per Gesetz
festgelegt.
- Krankheiten
Vorhandene Krankheiten sind kein
Hindernis. Die Kassen müssen jeden, der bisher bei einer anderen
gesetzlichen Krankenkasse versichert war, aufnehmen.
So, daß reicht, kurz und simpel.
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